«Die Taten der Angeschuldigten gehören zu den schwersten Verbrechen, die in den letzten Jahren in der Schweiz begangen worden sind», sagte Staatsanwalt Hans-Peter Schürch im Laufe seines über zweistündigen Plädoyers. Im Fall von Marcel von Allmen handle es sich um einen Mord in der krassesten Form: skrupellos, heimtückisch, unfassbar, feige, ruchlos und minutiös geplant. Dazu kämen strafbare Vorbereitungshandlungen zum Mord an zwei weiteren Personen und der Umstand, dass die Tat bereits einen Tag früher als geplant zur Ausführung gelangen sollte. Das Opfer erschien am Freitagabend nicht zum vereinbarten Termin, die Tat geschah dann am 27. Januar 2001.
«Superqualifizierter Mord»
Staatsanwalt Schürch sprach von einem «superqualifizierten Mord», denn die Angeschuldigten hätten ihr Opfer regelrecht auf die «Schlachtbank geführt und zu Tode gepeinigt, liessen ihm keine Chance auf Gegenwehr oder Flucht». Und weiter: «Die Täter ergötzten sich am Sterben ihres Kameraden und stiessen nach getaner Tat und Beseitigung des Opfers in der Wohnung von Michael S. mit Roséwein auf die 'Liquidation' an.» Deshalb gebe es keinen Zweifel an der rechtlichen Qualifikation der Tat: «Alles andere als Schuldsprüche wegen Mordes wäre eine juristische Fehlleistung», meinte Schürch. Allerdings: «Auch Marcel von Allmen war nicht nur ein netter, harmloser Junge, denn er habe 'rassistisches Gedankengut' verbreitet, mit dem Hitlergruss gegrüsst und Nazi-Symbole getragen.» Von seinen Gesinnungsgenossen sei er umgebracht worden, weil er das Schweigegebot des «Ordens der arischen Ritter» gebrochen habe, stellte der Staatsanwalt fest.
Lebenslängliche Zuchthaustrafe
Im «Orden» habe der heute 25-jährige Marcel M. die «Führerrolle» innegehabt, er habe die Ermordung initiiert, organisiert und durchgeführt. Michael S. (heute 24 Jahre alt) hatte 1999 zusammen mit Marcel M. den Orden gegründet und war sein Stellvertreter. Der ebenfalls 24-jährige Renato S. sei Mitläufer und hauptsächlich Befehlsempfänger im Orden gewesen. Der vierte Täter Alexis T., auch er Mitläufer, war zur Tatzeit noch minderjährig und bereits vom Jugendgericht verurteilt. Aufgrund dieser Rollenverteilung forderte Staatsanwalt Schürch für Marcel M. eine lebenslange Zuchthausstrafe und für die beiden anderen Angeschuldigten je 18 Jahre Zuchthaus. Bei Marcel M. falle strafverschärfend ins Gewicht, dass er im Jahre 2000 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (in Notwehr), begangen an einem Kantonspolizisten, zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt wurde. Neben diesen Schuldsprüchen forderte Schürch für alle drei Täter zusätzlich eine Verurteilung wegen unvollendet versuchten Mordes, an von Allmen einen Tag vor dem Mord, und Vorbereitungshandlungen zum Mord an einem 18-jährigen Jugoslawen und einem 19-jährigen Schweizer.
Plädoyer des Verteidigers Marcel Grass
In Anlehnung an das von Staatsanwalt Schürch zitierte Gebot: «Du sollst nicht töten», begann der Verteidiger von Marcel M. sein Plädoyer mit dem oben erwähnten Bibelzitat. «Ich weiss, dass ich nicht auf grossen Beifall stossen werde, wenn ich für einen Menschen Partei ergreife, der einen anderen Menschen getötet hat», stellte Fürsprecher Grass zu Beginn seines emotinalen Plädoyers fest. «Damit aber solch verabscheuungswürdige Taten nicht mehr passieren, müssen wir die Hintergründe der grauenvollen Tat suchen und reflektieren.» Wortgewandt liess Grass die unbeschwerte Jugend von Marcel M. Revue passieren und stellte sich die Frage, warum ein junger Mensch in einem derart intakten Familienumfeld so krass abdriften konnte. Eine Antwort fand er in der Jugendgewalt in Unterseen und Interlaken; die Streitereien hätten sich auf organisierte Ausländergruppen fokussiert. Die Schüler auf dem Bödeli fühlten sich bedrängt und reagierten zuerst mit Unbeholfenheit, dann begannen auch sie sich zu organisieren. Es entstand die ausländerfeindliche «Befreiungsfront Bödeli», «der Nährboden für Rechtsextremismus war geschaffen», stellte der Verteidiger fest.
«Unreife Fantasten und Weltverbesserer»
Auf diesem Nährboden habe sich auch der rechtsextreme «Orden der arischen Ritter» gebildet, Gründer waren Marcel M. und Michael S. Wenig später kamen dann Renato S. und das spätere Opfer Marcel von Allmen dazu, zuletzt Alexis T. «Der Orden war eine verschworene Gemeinschaft von jungen Träumern», sagte Grass. «Irrwitzige Pläne und surreale Hirngespinste hätten die fünf unreifen Menschen verfolgt. Sie wollten für ein 'freies Europa' kämpfen und sich mit anderen Gleichgesinnten europaweit vernetzen. Es waren Fantasten, denen jeder Realitätssinn abging», sagte der Verteidiger.
Geldbeschaffung und erste Mordpläne
1999 habe dann «der Rat» des geheimen Ordens der arischen Ritter erste Tötungsdelikte geplant. Als Opfer ausersehen war der «Chef der jungen Kosovo-Albaner auf dem Bödeli». Die Tat sei aber nicht ausgeführt worden, weil sich das potenzielle Opfer zur geplanten Tatzeit gar nicht auf dem Bödeli aufhielt. Darauf konzentrierten sich die «Ritter» auf die Geldbeschaffung, die kriminelle Energie stieg und stieg», stellte Marcel Grass fest. Wieder hätten die Ordensmitglieder mit dem Gedanken einer Tötung gespielt, das Opfer wäre ein junger Oberländer gewesen, mit dem Marcel von Allmen offenbar 'Probleme' hatte.» Oberstes Gebot des Ordens sei die absolute Schweigepflicht gewesen, dieses Gebot habe das Opfer von Allmen durch das Verbreiten von Unwahrheiten verletzt, «für die übrigen Mitglieder das Schlimmste was passieren konnte», sagte der Verteidiger. Diesen Verrat wollten Marcel M. und seine «Ordensbrüder» auf völlig irre Art vergelten. «Das Ritual der Tötung sollte innerhalb der Gruppe eine Einheit für das ganze Leben erzeugen.» Diese Gruppendynamik habe sich innerhalb der Gruppe auf die Zurechnungsfähigkeit ausgewirkt, deshalb sei sein Mandant nicht zu lebenslänglichem Zuchthaus, sondern zu einer Haftstrafe von 15 Jahren zu verurteilen. «Es soll Sühne geben», sagte Verteidiger Grass zum Gericht, «aber lasst ihn am Ende des Tunnels ein Lichtlein sehen.»
Schlussworte der Angeklagten
Erstmals zeigte der Hauptangeschuldigte Marcel M. Emotionen. «Es tut mir alles sehr, sehr leid. Ich wünsche mir für meine Verbrechen eine harte, aber faire Strafe. Ich muss lernen, Emotionen auszudrücken und werde in der Haft daran arbeiten», sagte er mit bebender Stimme. «Ich war bei der Tat dabei und kann nichts mehr gutmachen», sagte Renato S. emotionell sehr bewegt. Er bat die Opferfamilie und seine Eltern um Vergebung für das Leid, das er ihnen zugefügt habe. «Ich bereue meine Tat aufrichtig, gutmachen kann ich nichts mehr.» Marcel S. schloss sich den Worten von Renato S. an. Für die Angeschuldigten folgt das lange Warten auf das Urteil, für das Gericht die nicht leichte Aufgabe der Urteilsfindung und der Strafzumessung. Die Urteilseröffnung findet am 29. März 2004 in Bern statt.
Plädoyer Verteidiger Günther Galli
«Renato S. steht ohne Wenn und Aber zu seiner Tat», sagte Fürsprecher Günther Galli aus Interlaken zu Beginn seines Plädoyers. Er bezeichnete seinen Mandanten als Randfigur, schon allein wegen seiner arbeitsbedingten Ortsabwesenheit, sei er in der Gruppe nicht integriert gewesen. Ausserdem habe er das nationalsozialistische Gedankengut als Bla-bla bezeichnet. Der Führer war eindeutig Marcel M.», stellte der Verteidiger fest. Renato S. habe vor allem Transportdienste geleistet und beim Deponieren von Material geholfen. Bei der Tötung an Marcel von Allmen sei er beteiligt gewesen, habe aber das Opfer nicht geschlagen und getreten. «Aber mein Mandant hätte vor der Tötung dem grausamen Geschehen Einhalt gebieten müssen, hat sich aber nicht getraut, weil er eine Vergeltung seitens Marcel M. fürchtete.» Verteidiger Galli stellte den Antrag auf eine zwölf Jahre dauernde Zuchthausstrafe, von der Anschuldigung der Vorbereitungshandlungen am Mordplan gegen den Oberländer sei er freizusprechen. Ein Schuldspruch müsse jedoch erfolgen wegen der Teilnahme am Mordplan zum Nachteil des Kosovo-Albaners. (maba)
Plädoyer Verteidiger Adrian Glatthard
«Man muss sich dem Schrecken stellen, das Unfassbare fassen», sagte Fürsprecher Adrian Glatthard aus Brienz zu Beginn seines Plädoyers. Sein Mandant Michael S. habe ihm gesagt, dass die Prozesswochen viel zur Verarbeitung des Geschehens beigetragen habe. Miachael S. war an der Tötung selber nicht anwesend, weil er einen Tag vor der Tat seinem «Bruder» Marcel M. gestanden hatte, dass seine Freundin eventuell schwanger sei und er eine Familie gründen wolle. Marcel M. habe ihn darauf dispensiert, da bei einer Familiengründung ein Ausstieg aus dem «Orden der arischen Ritter» möglich war. Fürsprecher Glatthard berief sich in seinen Ausführungen auf das psychiatrische Gutachten, in dem seinem Mandanten nachweisbar Not wegen Belästigungen durch junge Ausländer attestiert worden sei, deshalb sei es zur Gründung des Ordens gekommen. Michael S. sei es gewesen, der als erster Marcel M. informierte, dass Marcel von Allmen das Schweigegebot gebrochen habe. Marcel M. habe jedoch als erster entschieden, dass von Allmen «verräumt» werden müsse. Eine Abgrenzung bezüglich des Strafmasses gegenüber dem Haupttäter Marcel M. müsse erfolgen, sagte Glatthard. Er beantragte ebenfalls zwölf Jahre Zuchthaus. (maba)